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Wir machen das gesetzliche Sterbegeld vergessen!

Die VorsorgeKombi ist ein Angebot der    GE-BE-IN Bestattungsinstitute in Zusammenarbeit mit dem GE·BE·IN Versicherungen VVaG zur Deckung individueller Bestattungskosten, für die eine Preisgarantie gegeben wird.  Das versicherungs-technische Mindestalter muss 50, das Höchstalter darf nicht älter als 85 Jahre sein.

Und so geht‘s:

Sie führen ein Bestattungsvorsorgegespräch mit einem/r unserer BestattungsberaterInnen, in dem Sie festlegen, wie ihre Bestattung dereinst ablaufen soll, welche Sonderwünsche sie haben, was ihnen besonders am Herzen liegt. Wir nennen Ihnen danach die Kosten.

Nehmen wir als Beispiel € 4.500,- an. Sie schließen über diese Summe bei der GE·BE·IN Versicherungen VVaG eine Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag ab und zahlen die Summe als einmal zu zahlenden Beitrag ein. Zur Wirksamkeit der Preisgarantie treten Sie die Versicherungsleistung unwiderruflich an das GE·BE·IN Bestattungsinstitut ab. Wir garantieren ihnen, die Leistungen so durchzuführen, wie Sie es verfügt haben, ohne Erteilung einer Abrechnung, da die Bezahlung durch die GE·BE·IN Versicherungen VVaG unmittelbar an das GE·BE·IN Bestattungsinstitut erfolgt. Preissteigerungen, die sich in der Zwischenzeit zwischen Abschluss der Bestattungsvorsorge und Leistungserbringung ergeben können, spielen für Ihre Angehörigen, die sich um Sie im Todesfall kümmern, keine Rolle.

Sie haben alles geregelt und bezahlt.

Sie entlasten Ihre Angehörigen

·    durch das Festlegen Ihrer Wünsche und nehmen ihnen die Ungewissheit und Zweifel, alles in Ihrem Sinne erfüllt zu haben

·    vor finanziellen Belastungen

Sollten sich Ihre Lebensumstände in der Folgezeit ändern, z.B. durch Umzug und wir können aus örtlicher Gegebenheit nicht leisten, werden wir uns mit einem vertrauenswürdigen Bestatter in ihrer Nähe in Verbindung setzen und alles weitere für sie regeln, wenn Sie es wollen.

Sollte dieses für Sie nicht in Frage kommen, werden wir ganz unkompliziert den Bestattungsvorsorgevertrag aufheben und die Rechte an dem Versicherungsvertrag Ihnen wieder übertragen. Sie haben dann zwar keine Preisgarantie mehr für Ihre Angehörigen, aber immer noch eine finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungskosten.

Die Leistung der Versicherungsleistung ist für die GE·BE·IN Versicherungen VVaG nicht standortgebunden.

Sie haben Fragen und möchten sich beraten lassen?
Wir helfen Ihnen gerne - telefonisch oder bei Ihnen vor Ort.

Ich möchte beraten werden

Wir rufen Sie zurück - 04 21 / 38 77 60      Einfach anrufen  -  Wir rufen Sie zurück - 04 21 / 38 77 60    

Nutzen Sie die Möglichkeit einer finanziellen Entlastung Ihrer Angehörigen.

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